Wir rechnen grundsätzlich nach GOÄ mit dem 2,3 fachen Satz (oder Steigerungen je nach Behandlungsaufwand) für alle Patienten - egal ob Selbstzahler oder Privatversicherte - ab.
Es gibt Kosten, die auch private Krankenkassen nicht vollständig übernehmen. Insbesondere die PostBKK schränkt regelhaft bis 1,9 ein. Der Differenzsatz muss dann von Ihnen in Eigenleistung liquidiert werden.
Die Honorare für Ärzte gemäß GOÄ wurden seit 1996 nicht angepasst. Der 2,3fache Satz ist der Regelsatz für durchschnittliche Leistungen, auch gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8.11.2007.
Leistungen in der Praxis am Elztal kosten für jeden Patienten das Gleiche, wie eben Brötchen beim Bäcker auch - dafür erhalten Sie jedoch auch eine individuelle und auf Sie zugeschnittene Behandlung auf dem aktuellsten Stand der Medizin.
Laborleistungen für Selbstzahler
LaLa
Laborleistungen sind selbstverständlich auch für Selbstzahler möglich. Eine Kostenaufstellung erhalten Sie bei Bedarf per Email oder an der Anmeldung. Die Rechnungserstellung erfolgt direkt über das Labor Koblenz. In der Praxis am Elztal entstehel lediglich Kosten für die Blutentmnahme und Beratungsleistungen z.B. für das Besprechen der Laborergebnisse.